Diese Ansicht vertritt Martin Eberhard, Vorstand für Marketing und Vertrieb beim Maklerpool Fondskonzept, nach der Annahme der Gesetzesvorlage zur Änderung der FinvermV durch den Bundesrat am 20. September 2019 (DFPA berichtete). Darüber hinaus könne die FinVermV bei richtiger Anwendung den Markenkern einer unabhängigen Beratung herausstellen.
Ein Beispiel sind die Regelungen zu Interessenkonflikten bei Vergütungen, die unbedingt vermieden und im Zweifelsfall offengelegt werden müssen. Hierzu Eberhard: „Unabhängigkeit in der Beratung ist ein zentrales Qualitätsmerkmal von Finanzmaklern und kann mit der FinVermV gegenüber den Kunden offensiv ausgespielt werden.“
Eberhard rät vor diesem Hintergrund dazu, die Neufassung der FinVermV nach der ersten Verordnung im Jahr 2013 nicht als Bedrohung, sondern vielmehr als Chance zu nutzen, eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells hinsichtlich effizienter Prozessabläufe und Strukturen vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine Übergangslösung handeln sollte und die länderrechtliche Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die BaFin übertragen werden sollte, sodass die neuen Regelungen in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) übernommen werden könnten. Eberhard: „Alle gesetzlichen Neuregelungen sind mit einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur, wie wir sie unseren Partnern mit dem Maklerservicecenter bieten, vollumfänglich zu bewältigen.“ (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung Fondskonzept
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