„In den vorliegenden Fällen betonen Anbieter von Direktinvestments, wie sicher und solide solche Anlagen seien, und spielen die Risiken herunter“, sagt Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen. „Risiken ergeben sich aber oft gerade aus dem Status des Anlegers als Eigentümer oder Miteigentümer. Diese Informationen sind für Anleger extrem wichtig.“
Als (Mit-)Eigentümer müssten Anleger möglicherweise über das investierte Kapital hinaus Zahlungen leisten. In den gesetzlich vorgeschriebenen Verkaufsprospekten und Vermögensanlagen-Informationsblättern stellten Anbieter diese Risiken laut Marktwächter nicht immer umfassend dar. So habe in einem Prospekt zu einem Bauminvestment in Südamerika der Hinweis gefehlt, dass Anleger nach Laufzeitende den Verkauf ihrer Grundstücke selbst organisieren und bis dahin möglicherweise für Steuern und die Grundstückspflege aufkommen müssen.
Die Marktwächter-Experten fanden auch die Formulierung „Es gibt keine weiteren Umstände, unter denen der Anleger verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen. Insbesondere gibt es keine Umstände, unter denen der Anleger haftet“. „Diese Aussage ist nicht richtig, da ein Anleger in seiner Eigenschaft als Eigentümer sehr wohl haften kann“, kritisiert Brandes. „Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, in ihren Informationsunterlagen über mögliche weitergehende Verpflichtungen und Haftungsrisiken aufzuklären.“
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