Die vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Container-Verwaltungsgesellschaften, Kanzlei Jaffé Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, bereiten aktuell gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers die Unternehmenszahlen auf. Parallel stellen die Insolvenzverwalter aktuelle Informationen zum Verfahrensstand zur Verfügung und beantworten häufig gestellte Fragen in einer Mitteilung:
Die für die deutschen Gesellschaften notwendigen Daten sind nicht in der benötigten Form vorhanden und müssen ermittelt werden, heißt es. Das Amtsgericht München wird nach endgültiger Verfahrenseröffnung eine Frist zur Anmeldung der Ansprüche setzen. Diese betrage üblicherweise mehrere Monate. Es bestehe daher keine Zeitnot. Zudem würden Forderungen, die vor der Verfahrenseröffnung angemeldet werden, nicht berücksichtigt.
„Wenn die Container störungsfrei weitervermietet und damit auch versichert bleiben, ist das Risiko der Anleger für Standgebühren oder durch die Container verursachte Schäden herangezogen zu werden, gering“, erklärt Dr. Philip Heinke von der Kanzlei Jaffé. „Nachschusspflichten gibt es für die von der Insolvenz der drei P&R Container-Verwaltungsgesellschaften betroffenen Anleger in diesem Fall aller Voraussicht nach nicht.“
Zur Bedeutung von Eigentumszertifikaten bei der Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren heißt es: Auch wenn Anlegern kein Zertifikat vorliegt, können sie etwaige Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen. Aus insolvenzrechtlichen Gründen sei eine Erstellung und Übersendung solcher Zertifikate nicht mehr möglich. Zertifikate wurden in der Vergangenheit auch nur nach Anforderung ausgestellt. Rund 90 Prozent der Anleger hätten kein Zertifikat angefordert.
Eine Einzelverwertung der Container am Markt durch die Anleger ergebe wirtschaftlich keinen Sinn und sei faktisch nicht möglich, heißt es weiter. „Container, die vermietet und auf der ganzen Welt im Einsatz sind, können aus rechtlichen, tatsächlichen und aus Kostengründen von den Anlegern nicht einfach abgeholt werden. Jeder Versuch in diese Richtung würde erheblichen Schaden anrichten, der bis zum Totalverlust für den einzelnen Anleger gehen kann, und damit den Interessen der Anleger zuwiderlaufen“, sagt Heinke.
„Erst wenn wir Transparenz haben, können wir ein Verwertungskonzept erarbeiten. Schon jetzt ist klar, dass in den vorhandenen Containern erhebliche Werte verkörpert sind, die im Interesse der Anleger gesichert werden müssen. Zugleich zeigen die ersten Zahlen, dass trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 und 2017 Container veräußert wurden, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen, mithin die hohen Rückzahlungen in diesen Jahren an die Anleger darzustellen. Auch in Folge dieser Entwicklung decken die heutigen Mieteinnahmen aus der Containerflotte die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr, was zur Insolvenz führte. Die Einzelheiten dazu müssen noch aufgearbeitet werden. Es lässt sich daher derzeit nicht abschließend sagen, wann und in welcher Höhe Rückflüsse an die Anleger erfolgen werden. Fest steht aber auch, dass ein Notverkauf der Container – wenn ein solcher überhaupt möglich wäre – erhebliche Werte vernichten würde“, so Dr. Michael Jaffé.
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