Nach Einschätzung der Hamburger Verbraucherschützer sind zehntausende Kunden davon betroffen. Vor allem Riester-Sparer mit Kindern und Verbraucher, die ihre Riester-Eigenbeiträge etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Verringerung der Arbeitszeit schon einmal gesenkt und wieder angehoben haben. Das Bundesfinanzministerium hat klargestellt, dass die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten auf Riester-Rentenversicherungsverträge verboten ist.
„Wir gehen davon aus, dass Riester-Sparer in den letzten Jahren einen dreistelligen Millionenbetrag zu viel an die Versicherungswirtschaft gezahlt haben“, sagt Christian Biernoth, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Sämtliche Riester-Rentenversicherungsverträge, auf die noch Beiträge entrichtet werden, könnten mit höheren Kosten belegt worden sein. Aber auch für bereits gekündigte, beitragsfrei gestellte oder sich in der Rentenphase befindende Verträge könnten Versicherer zu viel Geld verlangt haben. „Besonders ärgert uns, dass Verbraucher gar nicht erkennen können, ob sie betroffen sind.“ Die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten finde praktisch im Verborgenen statt. Die Doppelprovisionen werden weder im Versicherungsvertrag noch in sonstigen Vertragsunterlagen erwähnt.
Betroffene müssten zu viel gezahlte Provisionen selbst von den Versicherungsgesellschaften zurückfordern. „Wir begrüßen das Verbot des Ministeriums“, lobt Biernoth. „Es geht aber nicht weit genug. Wir hätten uns von der Aufsicht gewünscht, dass sie die Unternehmen dazu verpflichtet, alle betroffenen Kunden unaufgefordert zu informieren und zu entschädigen.“
Dass sich eine Beschwerde lohnt, zeige ein Fall aus dem Saarland: Herr H. hatte, als er arbeitslos wurde, den Eigenbeitrag seiner Riester-Rentenversicherung vorübergehend gesenkt und noch im gleichen Jahr wieder auf den ursprünglichen Betrag erhöht. Daraufhin verlangte die Versicherungsgesellschaft erneut Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von über 3.500 Euro. Der Betrag wurde Herrn H. mittlerweile wieder gutgeschrieben.
„Wir raten allen Verbrauchern, die den Eigenbetrag ihrer Riester-Rentenversicherung verändert haben, ihre Versicherung aufzufordern, mögliche Ansprüche zu prüfen und zurückzuzahlen“, sagt Biernoth.
Die Marktwächter der Verbraucherzentrale Hamburg hatten die Praxis der Doppelprovisionen aufgedeckt und öffentlich gemacht. (DFPA/mb1)
Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Hamburg
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