Das übertragene Eigentum gebe der Bima „kein Recht auf deren eigenverantwortliche Bebauung“, heißt es in einem als „ausschließlich für den internen BMUB-Gebrauch“ gekennzeichneten Rechtsgutachten, über das das „Handelsblatt“ (Montagsausgabe) berichtet. Nach vorgesehener Arbeitsteilung verwaltet die Bima nur Bundes-Liegenschaften und veräußert sie. Das dem Umweltministerium untergliederte Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist für den Bau der wichtigsten Bundesbauten zuständig. Doch immer wieder kommt es zwischen beiden Behörden zu Gerangel. Fazit des Gutachtens: Die Bima sei zwar Bauherrin des Bundes, habe aber „keine Rechte der Einwirkung oder Mitbestimmung bei der Durchführung von Baumaßnahmen durch die Baubehörden“. Dies ergebe sich aus der entsprechenden Richtlinie des Bundes. Die Bima sei lediglich eine „Maßnahmenträgerin“. Durch die Gründung der Bima 2005 habe sich an den Zuständigkeiten der Bauverwaltung nichts geändert. Bima-Chef Jürgen Gehb sieht das anders: Wenn die Bima wie beim Bau des Bundesarbeitsministeriums Eigentümerin sei, sei sie „selbstverständlich auch Bauherrin, wenn sie Grundstücke bebaut“, so Gehb. „Es ist Zeit, nach mehr als zehn Jahren die Richtlinien endlich an die vom Gesetzgeber gewollte Realität anzupassen, nicht nur bei der Gestaltung von Einladungskarten, sondern auch und gerade hinsichtlich der Rollenverteilung zwischen der Bima als Eigentümerin und der Bauverwaltung als bauausführendem Organ.“ Der Bund besitzt rund 37.000 Wohnungen, Industrie- und Gewerbeimmobilien, militärische Flächen und Wälder, insgesamt rund 470.000 Hektar.
Quelle: Wallstreet Online
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