Zu den am vergangenen Freitag stattgefundenen ersten Beratungen der Gesetzentwürfe zur Anpassung des Mietrechts und zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erklärte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Kai Wegner:
„Mit den heute erstmals im Deutschen Bundestag beratenen Gesetzentwürfen bringen wir weitere wichtige Maßnahmen der Wohnungspolitik voran. Das Mietrecht soll an die sehr angespannte Wohnungsmarktsituation in den Ballungsregionen angepasst werden. Für kleinere Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters sollen die bürokratischen Hürden gesenkt werden. Vor allem aber soll es Sonderabschreibungen für neu errichtete Mietwohnungen geben. Für uns sind Wohnungsbauförderung und die Weiterentwicklung des sozialen Mietrechts untrennbar miteinander verbunden.
Damit werden nach dem Baukindergeld und der Zukunftssicherung der sozialen Wohnraumförderung die nächsten Vereinbarungen des Koalitionsvertrages vorangebracht. Für die Union ist klar, dass zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes verschiedene Maßnahmen nahezu gleichzeitig angepackt werden müssen. Die Wohnungsbauziele der Bundesregierung sind ehrgeizig, aber wir können sie in einem gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern und Kommunen erreichen.
Die Unionsfraktion wird dabei weiterhin Motor und Antrieb sein. Maßnahmen zur Baulandaktivierung, die Verbesserung der Wohnungsbauprämie sowie die Prüfung von Freibeträgen bei der Grunderwerbsteuer müssen die nächsten Schritte sein.“
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