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Frühwarnsystem der Verbraucherzentralen muss Kürzungen fürchten

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Das erklärten Sprecher des Ministeriums und des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) übereinstimmend gegenüber der Wirtschaftszeitung „Euro am Sonntag“.  Der Verband hatte beantragt, die Förderung in bisheriger Höhe fortzusetzen. Zeitweise waren sogar 15 Millionen Euro angepeilt. Die endgültige Entscheidung soll in den anstehenden Beratungen über den Bundeshaushalt fallen.

Die geplante Kürzung sei insofern überraschend, als der Marktwächter bei seinem Start im Jahr 2015 als eine Vorzeigeprojekt des Ministeriums galt. Anstatt – wie jahrzehntelang geschehen – erst einzugreifen, wenn Probleme übermächtig geworden sind, sollen schon vorab Gesetzeslücken und neue Betrugsmaschen entdeckt werden. Dies geschieht auf Grundlage von Verbraucherbeschwerden und empirischen Untersuchungen in den Bereichen Finanzen, Digitale Welt und Energie.

Die Arbeit sei aus Sicht des VZBV durchaus erfolgreich. Das zeige beispielsweise eine Untersuchung zu Lebensversicherungen. Die jährlichen Standmitteilungen hätten sich als oftmals intransparent erwiesen, was zu einer Verschärfung des entsprechenden Gesetzes geführt habe. Oder der Fall der SPS Bank, die mit der unbürokratischen Vergabe von Online-Krediten geworben hatte. Zwei Bürger waren misstrauisch geworden, was über eine Verbraucherzentrale beim Marktwächter ankam. Er informierte die Finanzaufsicht Bafin, die der angeblichen Bank wegen fehlender Lizenz den Geschäftsbetrieb untersagte. Laut VZBV wurden mittels Marktwächter mehr als 50.000 Meldungen von Verbrauchern aus mehr als 2,6 Millionen Beratungen und Auskünften in den Verbraucherzentralen herausgefiltert. Auf der Grundlage gab es mehr als 60 explizite Warnungen, knapp 50 Untersuchungsberichte und in über 150 Fällen Abmahnungen.

Der Marktwächter wird vom VZBV gesteuert, ist aber dezentral aufgebaut. So gibt es bei Finanzen und Digitale Welt jeweils fünf Verbraucherzentralen, die sich fachlich einem Unterthema vertieft widmen.

Die Ministeriumssprecherin begründete die Einsparungen unter anderem mit „Steuerungsdefiziten und Redundanzen“, die eine externe Untersuchung aufgezeigt habe. Zudem sei der dezentrale Aufbau aus rechtlichen Gründen nicht fortsetzbar. Immerhin werde das bisher auf befristeter Basis stehende Projekt ab 2020 verstetigt, wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen sei. Eine Sprecherin des VZBV sagte zu den Folgen einer möglichen Kürzung: „Die Marktbeobachtung könnte mit dem höheren Budget umfassender arbeiten.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Finanzenverlag

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